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BVerwG, 19.08.1968 - II B 38.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1968 - I A 202/67
- BVerwG, 19.08.1968 - II B 38.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 38.68
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche andere Personen von Interesse ist, sondern nur dann, wenn im erstrebten Revisionsverfahren eine Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - undvom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; BVerwGE 13, 90 [91/92] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 38.68
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche andere Personen von Interesse ist, sondern nur dann, wenn im erstrebten Revisionsverfahren eine Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - undvom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; BVerwGE 13, 90 [91/92] mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 19.08.1968 - II B 38.68
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall deshalb hinausgeht, weil das Ergebnis des Rechtsstreits auch für zahlreiche andere Personen von Interesse ist, sondern nur dann, wenn im erstrebten Revisionsverfahren eine Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung zu erwarten wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - undvom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; BVerwGE 13, 90 [91/92] mit weiteren Hinweisen).